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Wer die Menschen behandelt wie sie sind, macht sie schlechter.
Wer sie aber behandelt wie sie sein könnten, macht sie besser.
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Martin Würl - Ihr Zahnarzt in AugsburgFestzuschüsse für den Zahnersatz:
die neuen Regelungen ab 01.01.2005

Für gesetzlich Versicherte gilt seit dem 1. Januar 2005 ein neues Zuschuss-System für den Zahnersatz:
Die Krankenkassen bezahlen jetzt Festzuschüsse. Das heißt: Für einen bestimmten Befund gibt es immer denselben Festbetrag als Zuschuss, ganz gleich für welchen Zahnersatz sich der Patient entscheidet.
Der jetzt eingeführte Festzuschuss deckt 50 Prozent der Durchschnittskosten für die Regelversorgung ab. Dies ist die Behandlung, die beim vorliegenden Befund die „Standardtherapie“ ist. In den allermeisten Fällen wird sich an den Kosten für den Patienten im neuen Festzuschusssystem nichts ändern.
Auch künftig bares Geld wert: Das Bonusheft
Das Bonussystem gilt weiterhin:
Wer regelmäßig beim Zahnarzt war, erhält einen höheren Festzuschuss. Ist das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent, nach zehn Jahren um 30 Prozent.
Regelversorgung, gleichartiger und andersartiger Zahnersatz
Der Patient hat die Möglichkeit, eine andere Therapie zu wählen als die Regelversorgung. Der Festzuschuss geht dadurch nicht verloren. Der Zahnarzt unterscheidet hier zwischen gleichartigem und andersartigem Zahnersatz.

Von gleichartigem Zahnersatz wird gesprochen, wenn zu der Regelversorgung noch zusätzliche Leistungen hinzukommen.
Von andersartigem Zahnersatz wird gesprochen, wenn der Patient sich für eine Therapie entscheidet, die sich komplett von der Regelversorgung unterscheidet.

Ein Beispiel:
Der Zahn 15 (zweiter kleiner Backenzahn im rechten Oberkiefer) fehlt. Die Regelversorgung bei diesem Befund ist eine Brücke. Die Hälfte der durchschnittlichen Kosten für diesen Zahnersatz erhält der Patient als Festzuschuss. Wünscht er aus ästhetischen Gründen eine keramische Vollverblendung seiner Brücke (= gleichartiger Zahnersatz), so trägt er die Kosten für diese Zusatzleistung, wie bisher auch, selbst.
Entscheidet der Patient sich anstelle der Brücke für eine Implantatkonstruktion (= andersartiger Zahnersatz), so erhält er von der Krankenkasse den Festzuschuss erstattet. Der Zahnarzt rechnet diesen Zahnersatz als Privatleistung mit dem Patient ab.
Sorgt weiterhin für Transparenz: Der Heil- und Kostenplan
Wie in der Vergangenheit, erhält der Patient auch heute von seinem Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan vor der Behandlung, des er bei seiner Krankenkasse zur Genehmigung einreicht. So ist der Patient vorab über alle anfallenden Kosten und die Höhe seines Festzuschusses informiert.

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